Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 20.06.2013 - 5 W (Lw) 5/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Form einer Entscheidung des Landwirtschaftsgerichts; Unterzeichnung durch die ehrenamtlichen Richter; Versagung der Genehmigung der Veräußerung landwirtschaftlich genutzter Grundstücke
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Form einer Entscheidung des Landwirtschaftsgerichts; Unterzeichnung durch die ehrenamtlichen Richter; Versagung der Genehmigung der Veräußerung landwirtschaftlich genutzter Grundstücke
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Oder, 24.04.2012 - 12 Lw 12/11
- OLG Brandenburg, 20.06.2013 - 5 W (Lw) 5/12
- BGH, 25.04.2014 - BLw 7/13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 26.04.2002 - BLw 36/01
Verbesserung der Agrarstruktur durch prozentual geringe Erhöhung des …
Auszug aus OLG Brandenburg, 20.06.2013 - 5 W (Lw) 5/12
"Dringend" ist der Aufstockungsbedarf, wenn eine gesteigerte Notwendigkeit für den Erwerb nach wirtschaftlichen und agrarstrukturellen Gesichtspunkten zu bejahen ist (BGH NJW-RR 2002, 1169, 1170), etwa bei der Anhebung eines bislang geringen Eigenlandanteils (Missverhältnis zwischen Eigenland- und Pachtlandanteil), und zwar auch dann, wenn der Eigenlandanteil durch den in Rede stehenden Flächenerwerb nur in geringem Maße erhöht wird, da jede Vergrößerung des Eigenlandanteils auch der Stärkung des landwirtschaftlichen Betriebs zugute kommt und somit auch der Verbesserung der Agrarstruktur dient (BGH NJW-RR 2002, 1169 f.; AgrarR 2007, 55, 56).Aufgrund der veränderten Verhältnisse, vor allem in den neuen Ländern, ist auch die Aufstockung des Eigenlandanteils der die Landwirtschaft in der Rechtsform juristischer Personen, insbesondere auch als Kapitalgesellschaften, betreibenden Unternehmen als eine Maßnahme zur Verbesserung der Agrarstruktur anzuerkennen (vgl. BGH NJW-RR 2002, 1169 f.; RdL 2006, 236).
- BGH, 28.04.2006 - BLw 32/05
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entscheidung über Einwendungen gegen die Ausübung …
Auszug aus OLG Brandenburg, 20.06.2013 - 5 W (Lw) 5/12
Aufgrund der veränderten Verhältnisse, vor allem in den neuen Ländern, ist auch die Aufstockung des Eigenlandanteils der die Landwirtschaft in der Rechtsform juristischer Personen, insbesondere auch als Kapitalgesellschaften, betreibenden Unternehmen als eine Maßnahme zur Verbesserung der Agrarstruktur anzuerkennen (vgl. BGH NJW-RR 2002, 1169 f.; RdL 2006, 236). - BGH, 06.07.1990 - BLw 8/88
Veräußerung landwirtschaftlicher Grundstücke an einen Nebenerwerbslandwirt
Auszug aus OLG Brandenburg, 20.06.2013 - 5 W (Lw) 5/12
Eine Verschlechterung der Agrarstruktur ist in der Regel anzunehmen, wenn landwirtschaftlich genutzter Boden an einen Nichtlandwirt veräußert werden soll und ein Vollerwerbslandwirt das Grundstück dringend zur Aufstockung seines Betriebes benötigt, sein Betrieb leistungsfähig und aufstockungswürdig ist und er zum Erwerb des Grundstücks nach den Bedingungen des Kaufvertrages bereit und in der Lage ist (BGHZ 94, 292, 294 f.; 112, 86, 88; BGH AgrarR 1992, 257, 258; RdL 2011, 97, 98).
- BGH, 09.05.1985 - BLw 8/84
Genehmigung eines Grundstücksverkaufs im Rahmen eines Projekts zur Erhaltung und …
Auszug aus OLG Brandenburg, 20.06.2013 - 5 W (Lw) 5/12
Eine Verschlechterung der Agrarstruktur ist in der Regel anzunehmen, wenn landwirtschaftlich genutzter Boden an einen Nichtlandwirt veräußert werden soll und ein Vollerwerbslandwirt das Grundstück dringend zur Aufstockung seines Betriebes benötigt, sein Betrieb leistungsfähig und aufstockungswürdig ist und er zum Erwerb des Grundstücks nach den Bedingungen des Kaufvertrages bereit und in der Lage ist (BGHZ 94, 292, 294 f.; 112, 86, 88; BGH AgrarR 1992, 257, 258; RdL 2011, 97, 98). - RG, 27.06.1910 - VI 297/08
Ist der Vorschrift in § 126 Abs. 1 BGB. genügt, wenn bei gesetzlich …
Auszug aus OLG Brandenburg, 20.06.2013 - 5 W (Lw) 5/12
Es ist auf den Sinn der Norm abzustellen und davon auszugehen, dass das Gesetz eine zweckmäßige und nützliche Regelung treffen will (RGZ 74, 69, 72). - Drs-Bund, 29.06.2011 - BT-Drs 17/6308
Auszug aus OLG Brandenburg, 20.06.2013 - 5 W (Lw) 5/12
Ausweislich der Gesetzesbegründung (BT-Drucks. 17/6308, S. 195) soll die Unterschrift eine Abgrenzung des Beschlusses von einem bloßen Entwurf ermöglichen; der Beschluss ist von dem Richter oder Rechtspfleger zu unterschreiben, der die Entscheidung getroffen hat.